Anrufaufzeichnen mit Android 9

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Anrufaufzeichnen mit Android 9

Beitrag von brus » 12.12.2019, 17:16

ich hatte ein Super Programm zum Aufzeichnen meiner Telefongespräche. Leider funktioniert es seit dem Update auf Android 9 nicht mehr. Die Gegensprechstelle wird nicht aufgezeichnet.
Habe viele Programme getestet, immer das gleiche Problem.
Wer kann helfen?
Grüße
Gerhard

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Re: Anrufaufzeichnen mit Android 9

Beitrag von Boy2006 » 17.12.2019, 17:32

Das ist meistens illegal! Ich würde es über eine Telefonanlage rennen lassen und Mobil über VoIP arbeiten.

Azby
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Re: Anrufaufzeichnen mit Android 9

Beitrag von Azby » 20.12.2019, 23:21

brus hat geschrieben: 12.12.2019, 17:16 ich hatte ein Super Programm zum Aufzeichnen meiner Telefongespräche. Leider funktioniert es seit dem Update auf Android 9 nicht mehr. Die Gegensprechstelle wird nicht aufgezeichnet.
Habe viele Programme getestet, immer das gleiche Problem.
Wer kann helfen?
Ich kann dafür grundsätzlich ACR empfehlen, das habe ich selbst installiert. Leider wird durch Android seit einem Update ca Mitte 2018 die Rufnummer nicht an die App weitergegeben, sodass man sich hier nur mit "Notizen" behelfen kann, mit denen man die einzelnen Aufnahmen entsprechend markieren kann.

Zur Behauptung, dass "das [...] meistens illegal" sei, will ich mich gar nicht zu sehr verbreitern. Was soll "meistens" in diesem Zusammenhang überhaupt heißen? Manchmal schon, manchmal nicht? Soll das tageszeitabhängig sein? Es sind ua datenschutzrechtliche und allenfalls strafrechtliche Aspekte relevant. Mit dem Einverständnis des Gegenübers bist du aber jedenfalls nicht illegal unterwegs, wenn du das Gespräch aufnimmst.

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Re: Anrufaufzeichnen mit Android 9

Beitrag von brus » 21.12.2019, 09:48

Ich kann dafür grundsätzlich ACR empfehlen, das habe ich selbst installiert.
[/quote]
Leider wird nur meine Stimme aufgezeichnet, so wie bei den anderen getesteten Programmen.
Im Hilfetext wir ausdrücklich erwähnt, dass ab Android Version 9 keine Aufzeichnung des Anrufers möglich ist.
Sorry
Grüße
Gerhard

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Re: Anrufaufzeichnen mit Android 9

Beitrag von Azby » 21.12.2019, 11:42

Das finde ich interessant. Ich nutze ACR auf einem Android 9-Smartphone. Beide Seiten werden problemlos aufgenommen.

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Re: Anrufaufzeichnen mit Android 9

Beitrag von brus » 21.12.2019, 14:34

Azby hat geschrieben: 21.12.2019, 11:42 Das finde ich interessant. Ich nutze ACR auf einem Android 9-Smartphone. Beide Seiten werden problemlos aufgenommen.
Was für eine App verwendest du?
Ich habe Anrufaufzeichnung- ACR von NLL probiert, keine Aufzeichnung des Partners.
Es gibt aber auch Automatic Call Recorder - Free ACR for Android von Qsoft Mobile Dev und
Automatic Call Recorder Latest (ACR) von Q4U Mobile Apps
Alle gleich
Grüße
Gerhard

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Re: Anrufaufzeichnen mit Android 9

Beitrag von Azby » 21.12.2019, 22:47

Ich habe die App von NLL ("Another Call Recorder") in der gekauften "Pro"-Version.
Beim Durchsehen der Einstellungen bin ich aber gerade drauf gekommen, dass ACR folgenden Hinweis enthält:
"Einige Telefone unterstützen keine Anrufaufzeichnung, egal welche Einstellungen sie [sic] übernehmen."
Dann folgt eine Liste von Android-Versionen bzw Handymodellen, für die es bestimmte Einstellungsvorgaben gibt, die man übernehmen kann, damit die Aufzeichnung funktioniert (zu finden in den Einstellungen unter "Aufnahme-Problem?").

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Re: Anrufaufzeichnen mit Android 9

Beitrag von Boy2006 » 09.01.2020, 14:38

Mit dem Einverständnis des Gegenübers bist du aber jedenfalls nicht illegal unterwegs, wenn du das Gespräch aufnimmst.
Genau und dieser muss vor der Aufnahme kommen und du musst im Zweifel nachweisen das dieser VOR der Aufnahme gegeben wurde. Wenn das Programm ned die Tasten drücke des Anrufer auslesen kann stelle Ich mir das sehr spanned vor.
Erzähle mal wie du es machst.

Und meines wissens ist es nicht nur ein Datenschutzrechtliches Problem sondern eine Straftat Gespräche heimlich aufzuzeichnen.
Der Herr Nussbaum hat deswegen schon mal ordentlich Probleme bekomme in der 1ten oder 2ten Staffel von Pfusch am Bau. :lol:

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Re: Anrufaufzeichnen mit Android 9

Beitrag von Azby » 12.01.2020, 00:27

Ob und wie jemand in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren etwas beweisen kann, ist eine Frage der Beweiswürdigung. Ich bin dir auch keine Rechenschaft schuldig.
Wenn du mein Posting gelesen hättest, hättest du gesehen, dass ich auf "allenfalls strafrechtliche Aspekte" hingewiesen habe. "Allenfalls" deshalb, weil nur die Veröffentlichung bzw. Zugänglichmachung einer Aufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung gerichtlich strafbar ist (Ermächtigungsdelikt des § 120 Abs. 2 StGB), nicht jedoch die bloße Aufnahme selbst.

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