"4 Immer" : Drei muss Erhöhung zurücknehmen

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r a g e
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"4 Immer" : Drei muss Erhöhung zurücknehmen

Beitrag von r a g e » 02.06.2017, 11:16

2014 erhöhte der Mobilfunkbetreiber Drei bei zwei Tarifen die Grundgebühr und führte eine Servicepauschale sowie eine Wertsicherung ein. Laut OGH-Urteil war das unzulässig.

http://diepresse.com/home/techscience/m ... uecknehmen

Jetzt fehlt mur mehr das "OGH-Urteil" zum "Sixback". mfg

Azby
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Re: "4 Immer" : Drei muss Erhöhung zurücknehmen

Beitrag von Azby » 02.06.2017, 15:35

Das Urteil verwundert nicht. Der Sachverhalt ist mit der damaligen Werbung der Telekom ("ein Leben lang") für den DSL-Kombitarif und den TV-Kombitarif vergleichbar. Dort hat der OGH bereits ausgesprochen, dass bei einer solchen Bewerbung eines Tarifs nachträglich keine einseitigen Verschlechterungen eingeführt werden dürfen (Link).

Beim Sixback kann ich mich an keine solche Bewerbung erinnern.

r a g e
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Re: "4 Immer" : Drei muss Erhöhung zurücknehmen

Beitrag von r a g e » 16.07.2017, 17:34

Azby hat geschrieben: 02.06.2017, 15:35 Das Urteil verwundert nicht. Der Sachverhalt ist mit der damaligen Werbung der Telekom ("ein Leben lang") für den DSL-Kombitarif und den TV-Kombitarif vergleichbar. Dort hat der OGH bereits ausgesprochen, dass bei einer solchen Bewerbung eines Tarifs nachträglich keine einseitigen Verschlechterungen eingeführt werden dürfen (Link).

Beim Sixback kann ich mich an keine solche Bewerbung erinnern.
Dabei kann 3 von Glück reden das der Einspruch gegen die Umwidmung der bestehenden Frequenzen (900, 1800 vor 2013 versteigert) gescheitert ist und niemand genauer nachgefragt hat warum Hutchison den Einspruch gegen die Frequenzauktion
von 2013 im Juni 2014 zurückgezogen hat.
"Bemerkenswert" war auch die Kursänderung der zuständigen Behörden. Jahrelang war geplant das zuerst die Frequenzen defragmentiert werden und dann erst die Umwidmung (für LTE, UMTS bei 900,1800) erfolgt. 2014 wurden die Frequenzen umgewidmet, aber die Defragmentierung ist bis heute bei den 1800er-Frequenzen noch immer nicht erfolgt weil sich der dritte Betreiber querlegt (was zur Folge hat das T-Mobile - die den Einspruch gegen die Frequenzauktion nicht zurückgezogen hat -
erst ab 2018 vier zusammenhängende Blöcke bei den 1800er hat).


Zurück zum Thema : Beim 4immer dürfte der finanzielle Schaden nicht sehr groß sein, beim Sixback fällt 3 allerdings um ein "schönes Körberlgeld" um (ursprünglich war geplant das ein vorhandenes Guthaben bereits mit 31.3.2016 verfällt). mfg

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