Erste Erfahrung mit mobilem VOIP und 3G

Telefonieren über Internet und DSL.

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Pete
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Beitrag von Pete » 07.01.2011, 10:21

Meine Antwort bezog sich mehr auf den technischen Aspekt.
Der Sinn liegt meines Erachtens ganz simpel darin, dass VOIP Anbieter keine ortsgebundenen Nummern vergeben dürfen und die 720er Tarife in allen Tarifen die relativ teuersten sind. Auch ein kleines Pünktchen, den Internetanbietern das Leben zu erschweren und das letztlich mit Erfolg, wenn man die bescheidene Verbreitung in A betrachtet.
Die Einzelüberprüfung ist da nicht so wichtig. Ist ja bei vielen anderen Regeln und Gesetzen letztlich genau so!
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ray81
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Beitrag von ray81 » 07.01.2011, 11:31

Die Frage war ja nur so in den Raum gestellt :lol:

"Der Sinn liegt meines Erachtens ganz simpel darin, dass VOIP Anbieter keine ortsgebundenen Nummern vergeben dürfen"

Das ist eher weniger der Sinn, als vielmehr die Folge ... :wink:

Der Sinn zeigt sich mir in dem Gesetz nicht wirklich, Gesetze erscheinen den Menschen nicht immer als sinnvoll, dennoch verfolgt der Gesetzgeber beim Erlass des Gesetzes immer einen Sinn und genau dieser erschließt sich mir nicht ... weshalb dürfen denn Voip Anbieter keine geo. Nummern vergeben, Schutz vor Missbrauch, wieso darf ich diese, sofern ich sie habe denn "nomadisch" nutzen!? Kann ich sie so theoretisch nicht missbrauchen ... also ich kann dem nicht wirklich folgen ...

soviel dazu ... ich habe X-Lite installiert und bin alles andere als "glücklich" ... wie gut, dass ich ja nur "testen" will und es nicht wirklich brauche ... ich höre nichts, absolut nichts ... keinen Ton, obwohl ich Audio-Datein hören kann, DVD oder Realplayer oder Win Media Player, bei X-Lite kann ich nichts hören. Es ist nichs in der Lautstärkeregelung gesperrt, alles offen ... ich hab keine Ahnung, weshalb ich nichts hören kann, auch nicht das scheinbare Testgedudel von X-Lite ... ich kann da nur sehen, dass man da was hören sollte ...

den Voip Anbieter habe ich per WLAN ausprobiert, konnte mich einloggen und mich auch anrufen, mal abgesehen davon, dass obwohl ich bereits aufgelegt habe, das Handy oder Telefon noch 20-30 sek. weitergeklingelt hat ... da stimmt was nicht ... eine Verzögerung von 1 - 2 mal Klingeln ist ok, aber nicht 10 - 20 mal ... aber ich konnte mich anrufen und habe auch die Nummer angezeigt bekommen, die geo. Nummer ...
... nun habe ich das Ganze versucht per mobil Breitband zu machen, Fehlanzeige, ich kann mich mit X-Lite beim Voip-Anbieter nicht einloggen ... mit WLAN konnte verbunden werden, mit Orange nicht ... das war gestern Abend, heute bzw. eben gerade bin ich über das mobile Breitband von Orange online und siehe da, X-Lite ist mit dem Voip-Anbieter verbunden, Test gelang, die geo. Nummer wird mir beim Anruf angezeigt, dass es noch eine kleine Ewigkeit "nachklingelt" ist immer noch, auch hören kann ich mit X-Lite immer noch.
Aber Fakt ist, auch mit "nomadischer" Nutzung wird die geo. Nummer angezeigt ... Sinn des Gesetzes ---> keiner!
Was soll's, stören tuts mich nicht ... :wink: ... nur das ewige Klingeln nach dem Auflegen und X-Lite Taubheit nervt allerdings ... hat aber mit X-Lite und meinem Netbook zu tun ... mal sehen, ob man das beseitigen kann, kann mit der Firewall zusammenhängen, allerdings ist meine Firewall gerade deaktiviert, kein Win Firewall und kein Kaspersky gerade und dennoch zeigt mir X-Lite eine Firewall "unknown" ... vielleicht ja der Router meines Internetanbieters!? :?
Gruß Ray

Pete
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Beitrag von Pete » 07.01.2011, 13:01

ray81 hat geschrieben:

"Der Sinn liegt meines Erachtens ganz simpel darin, dass VOIP Anbieter keine ortsgebundenen Nummern vergeben dürfen"
Also wenn wir schon Worte glauben. Das kann ja nicht der Sinn sein! Das ist allerdings das Mittel mit dem man den VOIP Anbietern das Leben schwer macht



.

soviel dazu ... ich habe X-Lite installiert und bin alles andere als "glücklich" ... wie gut, dass ich ja nur "testen" will und es nicht wirklich brauche ... ich höre nichts, absolut nichts ... keinen Ton, obwohl ich Audio-Datein hören kann, DVD oder Realplayer oder Win Media Player, bei X-Lite kann ich nichts hören. Es ist nichs in der Lautstärkeregelung gesperrt, alles offen ... ich hab keine Ahnung, weshalb ich nichts hören kann, auch nicht das scheinbare Testgedudel von X-Lite ... ich kann da nur sehen, dass man da was hören sollte ...
Ich habe 2x Xlite installiert und nie Probleme!
Mach doch mal ein paar Screenshots von den Einstellungen, vielleicht kann ich oder aber ein Spezialist Dir ein paar Tips geben.
Abgesehen davon hätte ich in Erinnerung gehabt, dass zumindest bei den Betamax/Dellmont Anbietern die Installation automatisch geht.

Die anderen von Dir beschriebenen Sachen sind sicher nicht normal. Da muss irgendwo der Wurm drinnen sein.
Im Zweifelsfall versuchs noch mit einem anderen Client, aber Xlite scheint mir einer der renomiertesten

[/quote]
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Stefan
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Beitrag von Stefan » 07.01.2011, 13:24

ray81 hat geschrieben:Der Sinn zeigt sich mir in dem Gesetz nicht wirklich, Gesetze erscheinen den Menschen nicht immer als sinnvoll, dennoch verfolgt der Gesetzgeber beim Erlass des Gesetzes immer einen Sinn und genau dieser erschließt sich mir nicht ...
Meine Vermutung wäre ein ganz simple Erklärung, wenngleich es aus Konsumentensicht nicht gerade tröstlich ist [Anm.: Gesetze werden i.d.R. immer aus einem "Kompromiss" heraus gemacht, ansonsten würden es "Schutzgesetze" sein (auch diese haben oft einen kompromissartigen Charakter)]:
Bei geographischen Rufnummern steht eine (physikalische) Infrastruktur wie Netzanschlusspunkt, Vermittlungsstellen, etc. dahinter. Bei ortsungebundenen Rufnummern dagegen braucht es so eine komplexe Infrastruktur einfach nicht.
Jetzt werden auch die TK-Betreiber (in erster Linie die Telekom, aber auch Tele2 oder UPC) maßgeblich an diesem "Verbot" beteiligt gewesen sein.

Ich hoffe, dass meine Gedanken in dieser Kürze trotzdem nachvollziehbar sind.

Grüße
Stefan

ray81
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Beitrag von ray81 » 07.01.2011, 14:06

Stefan hat geschrieben:
ray81 hat geschrieben:Der Sinn zeigt sich mir in dem Gesetz nicht wirklich, Gesetze erscheinen den Menschen nicht immer als sinnvoll, dennoch verfolgt der Gesetzgeber beim Erlass des Gesetzes immer einen Sinn und genau dieser erschließt sich mir nicht ...
Meine Vermutung wäre ein ganz simple Erklärung, wenngleich es aus Konsumentensicht nicht gerade tröstlich ist [Anm.: Gesetze werden i.d.R. immer aus einem "Kompromiss" heraus gemacht, ansonsten würden es "Schutzgesetze" sein (auch diese haben oft einen kompromissartigen Charakter)]:
Bei geographischen Rufnummern steht eine (physikalische) Infrastruktur wie Netzanschlusspunkt, Vermittlungsstellen, etc. dahinter. Bei ortsungebundenen Rufnummern dagegen braucht es so eine komplexe Infrastruktur einfach nicht.
Jetzt werden auch die TK-Betreiber (in erster Linie die Telekom, aber auch Tele2 oder UPC) maßgeblich an diesem "Verbot" beteiligt gewesen sein.

Ich hoffe, dass meine Gedanken in dieser Kürze trotzdem nachvollziehbar sind.

Grüße
Stefan
Naja, es zeigt sich aber, dass zum Nutzen von Voip mit geo. Nummer kein Netzabschlusspunkt vor Ort vorhanden sein muss, noch eine "nomadische" Nutzung verboten ist, daher ist das Gesetz diesbezüglich obsolet und sollte es nur den Netzabschlusspunkt-vor-Ort-Internetanbietern dienen durchaus fragwürdig ... wieso ist der Zugang zu einer geo. Nummer nur in Verbindung mit einem Netzabschlusspunkt möglich, wenn ich als Nutzer diese Nummer auch "nomadisch" nutzen kann, so könnte ein User eine Wiener Nummer auf Dauer in Salzburg nutzen und kein einziges Mal in Wien, was bitte soll das!? Das ist absurd!
Ich bin nur der Meinung, dass dieses Gesetz, so wie es ist, absurd ist, es ist, was mein Beispiel betrifft nicht konsequent genug. Existiert dieses Gesetz nur für die Anbieter wie UPC, Tele2 usw.?
Mein Wunsch wäre, dass es Österreich so wie Deutschland handhabt, ein nachweisbarer Wohnsitz sollte genügen.
Der Sinn und Zweck erschließt sich mir so einfach nicht ...
Gruß Ray

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Beitrag von ray81 » 07.01.2011, 14:42

Pete hat geschrieben: Ich habe 2x Xlite installiert und nie Probleme!
Mach doch mal ein paar Screenshots von den Einstellungen, vielleicht kann ich oder aber ein Spezialist Dir ein paar Tips geben.
Abgesehen davon hätte ich in Erinnerung gehabt, dass zumindest bei den Betamax/Dellmont Anbietern die Installation automatisch geht.

Die anderen von Dir beschriebenen Sachen sind sicher nicht normal. Da muss irgendwo der Wurm drinnen sein.
Im Zweifelsfall versuchs noch mit einem anderen Client, aber Xlite scheint mir einer der renomiertesten
Das ist sehr schön, dass du X-Lite schon 2 mal installiert und nie Probleme hattest ... das ist ja das Phänomen von Problemen, sie tauchen auf, obwohl man sie nicht gerufen noch gebraucht hat ... :wink:

Aber vielen Dank fürn das Angebot, dir Screenshots anzusehen ... nur wovon soll ich denn alles Screenshots machen ... die Problematik erinnert mich an meinen ersten Voip-Router, bei dem es ähnlich war ... nur umgekehrt, ich habe den Anrufer gehört, nur der mich nicht.
So nebenbei, ich habe auf dem Netbook noch eine alte Version von X-Lite von Sipgate installiert, die Version ist vorkonfiguriert auf Sipgate, hier gibt es keine Problem, hier höre ich alles, ich schätze mal X-Lite 2.0. Die beiden X-Lite sind in verschiedenen Ordnern und kommen sich - zumindest auf den ersten Blick - nicht ins Gehege. Ich werd aber mal den Sipgate X-Lite deinstallieren, glaube aber nicht, dass sich was ändern wird.

Und übrigens höre ich - ich staune - wenn ich den Voip Anschluss anrufe auf dem Netbook ein Klingeln. Man sieht auf der X-Lite 4.0 Version, dass angerufen wird und man hört ein Klingeln.
Wenn ich den Anruf dann entgegen nehme, merke ich, dass mein Mikro geht, ich aber nach wie vor nichts höre ...
Gruß Ray

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 07.01.2011, 15:57

ray81 hat geschrieben:Naja, es zeigt sich aber, dass zum Nutzen von Voip mit geo. Nummer kein Netzabschlusspunkt vor Ort vorhanden sein muss
...
Ich bin nur der Meinung, dass dieses Gesetz, so wie es ist, absurd ist, es ist, was mein Beispiel betrifft nicht konsequent genug.
Naja, das Gesetz ermöglicht/verhindert zumindest, dass in der Praxis die "reinen" VoIP-Anbieter (welche schlussendlich am meisten von den geographischen Rufnummern profitiert haben) diese Möglichkeit nicht mehr nutzen können.
Tele2 oder UPC könnten es zulassen (lt. Gesetz möglich), verhindern dies aber durch "Zurückhalten der Zugangsdaten". Und selbst wenn du es bei denen machst, zahlst du schlussendlich bei denen in der Kombination die Festnetz-Grundgebühr mit.

Zum Netzanschlusspunkt (Terminierung, Originierung, etc.) selbst kann ich nicht viel sagen (wohl eher Georg), aber zumindest wird das Routing einer 01er im Vergleich zu einer 0720er anders ablaufen (können) --- M.M.n. muss bei einer 01er das Routing irgendwann über eine (wahrscheinlich von der TA verwaltete) "physikalisch Schaltzentrale" laufen, auch wenn dann "auf VoIP" weiter geroutet wird. Aber wiegesagt, das sind Vermutungen von mir.

Ich sehe es schon so, dass mit dem österr. Gesetz die großen Anbieter wie TA, Tele2 und UPC ihr Ziel erreicht haben und ich bin mir ziemlich sicher, dass auch diese so eine Regelung angestrebt haben...

Grüße
Stefan

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Beitrag von ChristianWien » 07.01.2011, 17:23

@Pete
Der Sinn liegt meines Erachtens ganz simpel darin, dass VOIP Anbieter keine ortsgebundenen Nummern vergeben dürfen und die 720er Tarife in allen Tarifen die relativ teuersten sind.
Das ist so leider nicht richtig.
VoIP-Provider dürfen sehr wohl auch geographische Festnetznummern vergeben, allerdings nur dann, wenn sie sicherstellen können, daß der Kunde auch tatsächlich zu dem jeweiligen Ortsnetz einen Bezug hat, was auf einen Wohnsitz oder Arbeitsplatz hinausläuft.
D.h., daß dies üblicherweise nur dann geht, wenn du vom jeweiligen Provider auch einen anderen kostenpflichtigen und im jeweiligen Ortsnetz angemeldeteten Dienst nutzt wie z.B. DSL-Internet.
Theoretisch sollte es aber - wie in Deutschland auch - mit Meldenachweis bzw. vergleichbaren Dokumenten (Strom-/Gasrechnung etc.) genauso gehen.
Für die Provider ist es aber einfacher und lukrativer, wenn die Prüfung einfach mit der Kundendatenbank gemacht werden kann, weil der Kunde eben auch einen anderen kostenpflichtigen Dienst nutzt.

Grundsätzlich hat man in Österreich einfach die deutsche Regelung übernommen - allerdings mit dem Unterschied, daß in D die unser 0720er Gasse entsprechende 032er Gasse inzwischen weitestgehend problemlos aus allen in- und ausländischen Netzen erreichbar ist und dabei von den meisten Anbietern diese Nummerngasse zwar von den weit verbreiteten Festnetz-Flatrates herausfällt, jedoch nur der "normale" Festnetztarif verrechnet wird.
Bei uns hingegen zeigte sich das Gegenteil und werden diese Nummern inzwischen von den meisten (Mobilfunk-)Betreibern nicht mehr zum "normalen" Festnetztarif wie früher, sondern zu Mondpreisen berechnet.


@ray81
Der Sinn zeigt sich mir in dem Gesetz nicht wirklich, Gesetze erscheinen den Menschen nicht immer als sinnvoll, dennoch verfolgt der Gesetzgeber beim Erlass des Gesetzes immer einen Sinn und genau dieser erschließt sich mir nicht ...

Der offizielle Grund war/ist, daß man durch die massive Zunahme von VoIP-Diensten eine Verknappung von Ortsnetznummern verhindern wollte, da sich vorher jeder Nummern in beliebigen Ortsnetzen zuweisen lassen konnt.
Ob diese Gefahr nur bei "kleineren" Ortsnetzen oder auch in Großstädten akut gegeben war kann ich allerdings nicht nachvollziehen.
Vielleicht hat Georg Hitsch dazu nähere Hintergrundinfos.

Sicher spielt aber auch das Geschäftsinteresse der Telekom-Firmen hinein, weil eben Anrufe zur eigenen Nummerngasse für standortunabhängige Festnetznummern teurer verrechnet werden können und sich dadurch zumindest ein netter Teil der durch VoIP-Nutzung wegbrechenden Gewinne wieder kompensieren läßt.

ray81
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Beitrag von ray81 » 07.01.2011, 18:18

RTR Auszug aus:
http://www.rtr.at/de/komp/Schriftenreih ... 1_2006.pdf

In der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung
(KEM-V) sind auch die zwei wesentlichsten Nutzungsauflagen für geografische
Rufnummern zu finden:
■ Geografische Rufnummern dienen zur Erbringung von öffentlichen Telefondiensten
und
■ adressieren ortsfeste Netzabschlusspunkte, die Ortsnetzen zugeordnet
sind.
Damit ein VoIP-Betreiber geografische Rufnummern an seine Teilnehmer zuweisen
oder zu sich portieren darf, ist es erforderlich, obige Voraussetzungen
zu erfüllen.
Dass die Nutzung einer geografischen Rufnummer die Erbringung eines Telefondienstes
verlangt, wurde öffentlich nur am Rande diskutiert und ist insbesondere
vor dem Hintergrund der Diensteklassifizierung im Kapitel 2.1.2
zu betrachten. Aus dieser Klassifizierung folgt, dass geografische Rufnummern
nur dann verwendet werden dürfen, wenn auch Verbindungen von und
zum herkömmlichen Telefonnetz angeboten werden. Anbieter von Diensten,
die keine solchen Verbindungen anbieten, sehen auch keinen Bedarf an geografischen
Rufnummern, da für solche Dienste meist eine SIP-Adresse (siehe
auch Kapitel 1.3.1.1) oder eine proprietäre User-Kennung ausreichend ist.
Um die praktische Konsequenz der zweiten Auflage hinsichtlich der Adressierung
eines ortsfesten Netzabschlusspunktes zu erläutern, ist auch die Betrachtung
der Definition des Netzabschlusspunktes im Telekommunikationsgesetz
2003 (TKG 2003) notwendig. Diese Definition besagt, dass ein
Netzabschlusspunkt ein physischer Punkt samt den entsprechenden technischen
Spezifikationen, an dem einem Teilnehmer der Zugang zu einem öffentlichen
Kommunikationsnetz bereitgestellt wird, ist. Im klassischen Telefonnetz
ist darunter die „Telefonsteckdose“ zu verstehen. Auch der feste
Breitbandzugang zum Internet wird Teilnehmern an einem physischen Netzabschlusspunkt
vom ISP bereitgestellt.
Daraus folgt, dass ein VoIP-Anbieter seinen Teilnehmern, wie auch jeder
„klassische Festnetzbetreiber“, eine geografische Rufnummer zuweisen darf,
sofern er diesem auch den festen Internetzugang, d.h. einen festen Netzabschlusspunkt, bereitstellt.
Die KEM-V sieht dabei auch die Möglichkeit vor,
dass der Teilnehmer einen Netzabschlusspunkt eines anderen Anbieters nutzen
kann, sofern der VoIP-Anbieter mit diesem einen entsprechenden Vertag
abgeschlossen hat, der dem VoIP-Anbieter ausreichend sicherstellt, über
Änderungen, insbesondere eine Kündigung des Breitbandzugangs, informiert
zu werden. Daraus folgt andererseits, dass VoIP-Anbieter, die selbst
keine Zugangsinfrastruktur anbieten und auch keine entsprechenden Vertragspartner
haben, nicht berechtigt sind, geografische Rufnummern zu nutzen;
dies umfasst selbstverständlich auch den Import von geografischen Rufnummern.
Im Zuge der Diskussionen wurde von Seiten der VoIP-Marktteilnehmer gefordert,
geografische Rufnummern auch für „nomadische“ Dienste nutzen
zu dürfen. Darunter werden Dienste verstanden, die ortsunabhängig am jeweiligen
Netzabschlusspunkt, an dem sich der Teilnehmer gerade befindet,
genutzt werden können. Der Nutzer eines Internet-basierten VoIP-Dienstes
kann diesen Dienst beispielsweise mit seinem Laptop an verschiedensten
Orten auf der Welt nutzen. Für solche Dienste steht in Österreich primär der
Rufnummernbereich (0)720 (standortunabhängige Festnetznummer) zur Verfügung,
für den ausschließlich das Anbieten eines Telefondienstes Nutzungsauflage
ist.
Auch geografische Rufnummern können unter bestimmten Voraussetzungen
im Zusammenhang mit nomadischer Nutzung verwendet werden. Sind
die oben ausgeführten Nutzungsauflagen erfüllt, kann einerseits die geografische
Rufnummer auf eine beliebige Rufnummer weitergeleitet werden
(ggf. permanent) und andererseits erlauben die Regelungen der KEM-V, dass
als Rufnummer des Anrufers (ausgenommen bei Notrufen) von einem anderen
Netzabschlusspunkt aus die geografische Rufnummer verwendet werden
kann, sofern der Teilnehmer über das Nutzungsrecht an dieser geografischen
Rufnummer verfügt.


Die nomadische Nutzung widerspricht der Forderung eines Netzabschlusspunktes vor Ort.
"Auch geografische Rufnummern können unter bestimmten Voraussetzungen im Zusammenhang mit nomadischer Nutzung verwendet werden"
Wie wenig genau kann man noch sein!? - so ein Gesetz ist obsolet und nur reine Schikane.
"standortunabhängige Festnetznummer" ... warum wird diese "Festnetznummer" nicht wie eine Festnetznummer vergebührt!? Weil es keine ist ... na dann soll dieser windige Verein das auch nicht so nennen, echt absurd!

Gut, aber das Thema hatten wir ja schon mal ... lange her ... :wink:
Gruß Ray

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Beitrag von Pete » 09.01.2011, 18:03

ray81 hat geschrieben:Ich glaube kaum, dass die 0720 von Voipbuster bei Rynga angezeigt werden wird, aber vielleicht klappt's ja doch.
Inzwischen habe ich es ausplrobiert. Leider hast Du recht

Erhebt sich die Frage, ob ich diese Nummer transferieren kann. lch hab ja öfter mal gelesen, dass Leute so eine Nummer auch von anderen kaufen wollten. Weiß das jemand, vor allem wie?

Übrigens habe ich versuchsweise auch Voipbuster installiert und da klappt es (auch mit Bria) sofort. Leider ist dieser Account für Mobilanrufe im Inland nicht attraktiv!

Noch ein interessantes Detail:
Mit dem Dellmont Client kostet ein Gespräch nach A oder D 2ct, so als hätte ich die Nutzungsgrenze überschritten. Mit Bria jedoch nur 0ct, so wie auch beim Festnetz VOIP üblich.
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