GKK - Urteil ohne den Patienten je gesehen zu haben

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Blume
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GKK - Urteil ohne den Patienten je gesehen zu haben

Beitrag von Blume » 23.03.2017, 09:40

Mir hat die GKK einen automatisch erstellten und nicht unterfertigten Brief geschrieben, daß sie meinen Krankenstand aus medizinischen Gründen nicht akzeptieren, meine Original-Krankmeldung zurückverlangen und meinen Dienstgeber angeblich schon informiert hätten. Ich war für 5 Werktage krankgeschrieben und in den letzten 10 Jahren maximal 1 Woche im Krankenstand. Den Brief von der KK hab ich erst bekommen, als ich schon gesundgeschrieben war und das Original der Krankmeldung bereits meinem Dienstgeber ausgehändigt hatte, ich hab es also nicht mehr. Von meinem Dienstgeber (der ja den Krankenstand bis zu 5 Wochen bezahlt und nicht die KK,) hab ich dazu nichts vernommen.
Krank war ich nach einer Weißheitszahn-Operation, die ich bei einem Kieferchirurgen machen habe lassen müssen und nicht bei meinem normalen Zahnarzt, weil die Zahnwurzel den Nerv hakenmäßig umwachsen hatte. Dabei habe ich meine E-Card abgegeben, die WGKK weiß also, wo ich was machen habe lassen. Das notwendige 3-D-Röntgen habe ich selbst bezahlen müssen. Danach hatte ich noch Schmerzen wegen des Nervs, und meine Wange war geschwollen und rot-blau-grün verfärbt, deshalb hat mich mein Hausarzt krank geschrieben bis zum Fäden ziehen und auf der offiziellen Meldung steht auch drauf, daß ich im Krankenstand bei Herrn XY in NÖ bin (ich wollte nicht alleine daheim bleiben und bin zu einem Freund gezogen, um dort gepflegt zu werden). Ich dachte, das wäre der Grund für den Brief, der ist aber nicht medizinisch. An dieser Adresse und auch an mein Heimadresse war kein Kontrolleur und ich bin auch nicht vorgeladen worden. Wie die WGKK einen medizinischen Befund über mein Kranksein fassen konnte, ist mir ein Rätsel.

Darf die WGKK so etwas überhaupt machen? Entscheiden, daß ich gar nicht krank gewesen sei, ohne mich überhaupt gesehen zu haben und dann noch ohne irgendetwas mich völlig fälschlich bei meinem Dienstgeber anschwärzen?


Matula
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Re: GKK - Urteil ohne den Patienten je gesehen zu haben

Beitrag von Matula » 28.03.2017, 05:11

Vielleicht liegt es daran, dass man im Krankenstand "zuhausebleiben" muss und sich folglich an seinem Hauptwohnsitz aufhalten muss, selbst wenn man woanders gepflegt wird?
Rechtliche Auskunft kann Dir vielleicht die Arbeiterkammer oder natürlich ein Anwalt geben... Evtl. Volksanwalt oder die kostenlose anwaltliche Erstauskunft in den Magistraten.

Boy2006
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Re: GKK - Urteil ohne den Patienten je gesehen zu haben

Beitrag von Boy2006 » 22.05.2017, 22:58

Du warst nur in AT?

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