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DPD fälscht unterschrift

Verfasst: 09.05.2019, 20:44
von tommy
Hallo leute,

ich war im ausland, ein paket wurde zugestellt und mit meinem namen unterschrieben. Ich habe dies dem händler gemeldet der meinte aber er hätte den beleg von dpd und somit wurde zugestellt... ich würde am liebsten dem idioten den schädel einschlagen.... ok ich bekomme falschgeld aber eh ok...habe ja das geld... so in der art...

was kann ich jetzt machen...3 monate lang ist das her, der händler zögert es aus... dpd wollte mit mir nicht reden,weil ich nicht der auftragsgeber ist, das ist der händler----

ich bin so sauer... irgendeine idee??? polizei? gibts andere möglichkeiten....ombudsstelle???

danke leute.

Re: DPD fälscht unterschrift

Verfasst: 13.05.2019, 19:37
von Azby
tommy hat geschrieben: 09.05.2019, 20:44 Hallo leute,

ich war im ausland, ein paket wurde zugestellt und mit meinem namen unterschrieben. Ich habe dies dem händler gemeldet der meinte aber er hätte den beleg von dpd und somit wurde zugestellt... ich würde am liebsten dem idioten den schädel einschlagen.... ok ich bekomme falschgeld aber eh ok...habe ja das geld... so in der art...

was kann ich jetzt machen...3 monate lang ist das her, der händler zögert es aus... dpd wollte mit mir nicht reden,weil ich nicht der auftragsgeber ist, das ist der händler----

ich bin so sauer... irgendeine idee??? polizei? gibts andere möglichkeiten....ombudsstelle???

danke leute.
Da von einem "Händler" schreibst, war's wohl kein Privatkauf, sondern von einem Unternehmen?! In dem Fall geht die Gefahr bei Übersendung gem. § 7b KSchG erst auf dich über, wenn die Ware dir oder einer von dir bestimmten Person ausgefolgt wird. Ob das der Fall war, ist natürlich eine Beweisfrage.

An sich bleiben dir, wenn sich der Händler querlegt, nur zwei Möglichkeiten:
1. Anzeige gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung, weil hier jemand in deinem Namen eine rechtserhebliche Bestätigung unterschrieben hat. Im Strafverfahren könntest du dich als Privatbeteiligter anschließen und deinen Schaden risikolos geltend machen. Erfolgsaussichten: gering.

2. Klage gegen den Händler auf Rückzahlung des Kaufbetrages, weil der Vertrag mangels erfolgter Zustellung an dich nicht erfüllt wurde. Erfolgsaussichten: besser, weil der Händler beweisen muss, dass die Ware bei dir angekommen ist.
Nachteil: Gerichtsgebühren und allfällige Vertretungskosten musst du (vorerst) selbst tragen, außer du hast eine Rechtsschutzversicherung, die den Fall deckt.

Re: DPD fälscht unterschrift

Verfasst: 24.06.2019, 15:08
von Boy2006